Frühstücksei #14: Deepfakes und das deutsche Recht
Frühstücksei - 30 maart 2026Deepfakes im Internet werden durch den vermehrten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu einem immer größeren Problem. Nach einem aktuellen Anlass wird über die deutsche Rechtslage und Rechtsprechung dazu diskutiert. Mehr dazu erfährst du in diesem Frühstücksei.
Aufgabe 1: Wortschatz
- Ordne die Begriffe den passenden Erklärungen zu und ergänze die jeweiligen Artikel.
- Schreibe hinter jedes Wort das äquivalente Wort in einer anderen Sprache dazu, die du beherrschst. Was fällt dir auf?
___ Paragraph –
virtuell –
___ Strafgesetzbuch –
___ Ehrdelikt –
___ Juristin/Jurist –
___ Einwilligung –
___ Rechtsprechung –
___ Vorschrift –
___ Verleumdung –
___ Missbrauch –

Fülle anschließend den Lückentext aus. Nicht alle Begriffe müssen eingetragen werden.
Im __________________ gibt es viele __________________, die genau festlegen, was erlaubt ist. Ein __________________ beschäftigt sich beruflich mit solchen Gesetzen. Bei Deepfakes ist oft unklar, ob eine Straftat vorliegt, da Gerichte noch keine eindeutige __________________ entwickelt haben. Wenn jemand ohne __________________ ein Bild oder Video veröffentlicht, kann das strafbar sein. In manchen Fällen kann es sich dann auch um ein __________________ handeln. Der __________________ von Videos und Bildern findet seit der KI-Revolution vermehrt auf __________________ Ebene statt.
Aufgabe 2: Deepfakes und digitale Gewalt
Schaue dir das Video an und erfahre mehr über den aktuellen Anlass zum Thema „Deepfakes“.
- Was wird unter „Deepfakes“ und „digitaler Gewalt“ verstanden?
- Was ist das größte Problem dabei?
- Wie sieht das weitere Vorgehen der Bundesregierung dagegen aus?
Aufgabe 3: Deepfakes und digitale Gewalt
Wie sieht momentan das deutsche Recht in dieser Angelegenheit genau aus? Lies dafür den kurzen Textauszug durch und beantworte die Fragen. Die Wortschatzaufgaben aus Aufgabe 1 können dir helfen.
„Keine passende Strafvorschrift?
Der Begriff der "virtuellen Vergewaltigung" zeigt gleich das Problem auf: Man versteht, was damit gemeint ist - aber eine solche Strafvorschrift gibt es im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) nicht. Natürlich ist Vergewaltigung oder auch sexuelle Nötigung mit Strafe bedroht. Allerdings erfordern diese Tatbestände direkten körperlichen Kontakt. Bei Deepfake-Videos ist die echte Person allerdings gar nicht zugegen.
Der sexuelle Missbrauch spielt sich hier rein auf der virtuellen Ebene ab. Diese Paragraphen passen also nicht. Andere Vorschriften im StGB stellen die "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" (§ 184 k StGB) unter Strafe oder die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen" (§ 201 a StGB). Beide Tatbestände sprechen aber ausdrücklich von "Bildaufnahmen" - was jedenfalls Fotos oder Videoaufnahmen erfasst. Ob dieser Begriff aber auch künstlich gefertigte Bildnisse wie Deepfakes einschließt, ist unter Juristen umstritten und noch nicht abschließend geklärt. Denn "aufgenommen" wurde bei diesen ja gerade nichts - es sind KI-generierte Bilder. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt es noch nicht.
In Frage käme bei Deepfakes eine Strafbarkeit wegen der klassischen "Ehrdelikte": Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung. Allesamt Vergehen mit eher geringen Strafandrohungen (…). Etwas eindeutiger ist die Lage wohl bei zwei anderen Vorschriften. Einerseits gibt es das Kunst- und Urhebergesetz (KUG). Dieses schützt das Recht am persönlichen Bild. "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden" heißt es dort. Die Rede ist hier also nicht von "Bildaufnahmen" sondern eben von "Bildnissen". Das erfasst durchaus auch künstlich erzeugte Aufnahmen. Wer ein solches Bildnis ohne Einwilligung verbreitet, kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verurteilt werden. (…) Betroffene können grundsätzlich auch verlangen, dass die Plattformen, auf denen Deepfakes online gestellt werden, tätig werden. In der Praxis müssen sie (…) oft aber erst einmal herausfinden, wer die Deepfakes erstellt hat, sprich: welche Person dahintersteckt. (…)“
1. Warum gibt es den Begriff „virtuelle Vergewaltigung“ im Strafgesetzbuch nicht?
- Weil es keine Straftaten im Internet gibt.
- Weil Vergewaltigung im Gesetz nur ohne Gewalt definiert ist.
- Weil diese Straftatbestände körperlichen Kontakt voraussetzen.
- Weil Deepfakes immer erlaubt sind.
2. Welche rechtlichen Probleme entstehen bei der Anwendung bestehender Strafvorschriften auf Deepfake-Videos?
- Deepfakes sind technisch nicht nachweisbar.
- Gesetze beziehen sich auf „Bildaufnahmen“, nicht eindeutig auf KI-generierte Inhalte.
- Es gibt zu viele Gesetze für Deepfakes.
- Deepfakes sind automatisch strafb
3. Welche bestehenden Gesetze könnten dennoch angewendet werden?
- Es gibt derzeit keine anwendbaren Gesetze.
- Nur internationale Gesetze greifen hier.
- Nur Vergewaltigungsparagraphen sind anwendbar.
- Ehrdelikte sowie das Kunst- und Urhebergesetz könnten angewendet werden.
Aufgabe 4: Fragen und Antworten
Suche dir mit deinem/deiner Sitznachbarn/Sitznachbarin eine Frage aus und findet gemeinsam Argumente, die eure Sichtweise stützen. Präsentiert anschließend die unterschiedlichen Fragen und Antworten in der Klasse.
- Sollten Deepfakes stärker bestraft werden und warum?
- Wie wichtig ist das „Recht am eigenen Bild“ im digitalen Zeitalter?
- Sollte das Thema stärker in der Schule behandelt werden?
